@Lupo,
das ist so ein Quatsch, was der Finanzbeamte da erzählt. Man kann doch jederzeit ein Auto zum Womo umbauen. Auch nach dem 1.5.05.
Man muß nur damit rechnen, für die Differenzzeit bis zur Umschlüsselung als Pkw eingestuft zu werden.
Und ob ein Womo ein Womo ist, kann man in dem Fall dann auch gerichtlich feststellen lassen. Wenn die technischen Kriterien erfüllt sind(für die der TÜV-Mann zuständig ist), hat der F-Beamte nicht mehr den Ermessensspielraum, den er bei der Umschreibung zum Lkw hat(mit Fenster zuschweißen und so).
Es wird Zeit, daß mal irgendjemand hergeht, und gerichtlich feststellen läßt, daß ein Womo eben nicht überwiegend zum Personentransport bestimmt ist...
Ich gehe dem ganzen Theater und dem Aufwand aus dem Weg und lasse mein Gerät nächste Woche als Zugmaschine umschlüsseln...
gruß
thomas