NRW / Viersen - nachdem ich im April meinen 173Euro-bescheid bekommen hatte, heute nun die Neuberechnung mit Nachforderung.

Festsetzung
Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf §12 ABs. 2 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz und berücksichtigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarifwechsel.

Berechnet wurde bis 30.4.2005 auf Gewicht und ab dem 1.5.05 nach Hubraum/Schadstoffklasse, also 27,35EUR x 25 ( Schadstoffschlüssel 28 nach § 9 Abs. 1 Nr. 2c)cc) Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Der Clou: statt einmal 683EUR kann die Steuer auch halbjährlich gezahlt werden, dann allerdings 2x 352 = 704EUR
Sind wir jetzt im Steuerversandhaus mit Ratenzahlung?
Steuer jetzt, zahle später oder wie?

Na, dann werde ich jetzt erstmal Einspruch einlegen! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Weissagung der Cree-Indianer)