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n ´Abend zusammen,
ich hab´da mal eine ganz andere Frage, die bisher, glaube ich jedenfalls, noch nicht gestellt wurde:

mein G, momentan Personenkraftwagen, wird in 5 Jahren 30, dann gibt´s die Oldtimer-Zulassung. Wenn ich ihn nun zum WoMo oder LKW umbaue oder auch nur zum "AF" umtragen lasse, wird mir die Anerkennung zum Oldtimer wahrscheinlich versagt, da anerkennungswürige Umbauten (z.B. LKW ---> WoMo) mindestens 20 Jahre zurückliegen müssen. Wäre also ziemlich dumm, oder sehe ich das falsch??

Kommt drauf an. Wenn der Umbau zeitgenössisch ist, sollte es kein Problem sein. Z.B. kannst du in einen alten Golf auch heute ein altes Oettinger Tuning Kit einbauen und ein H-Kennzeichen bekommen. Ein Motor mit G60-Lader dagegen wäre nicht möglich.
Soweit die Theorie dato. Nähere Infos dazu gibts beim deuvet. Die haben dazu auch ein Merkblatt.
Was aber Stand der Dinge ist, wenns bei dir soweit sein könnte, nach heutiger zeitlicher Regelung, kann dir keiner sagen.

Das mit der Verläßlichkeit von Regelungen ist heute sone Sache in unserer Republik ...

Kommt nach 29 1/2 Jahren "G" irgendeine Politik- oder Lobbynase auf die Idee, dass es nix mehr ist mit den schweren und gefährlichen SUV als Oldtimer hast eh mit Zitronen gehandelt.

Grüsse

uwe