Zitat
Hi Amtsschimmel,
so leicht gebe ich mich nicht geschlagen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Was ist denn mit den Außendienstmitarbeitern einer ausländischen Firma (z.B. Verkauf), die keinen Dienstsitz in D hat ? Die Firma stellt ihrem AD-MA einen Dienst-PKW zur Verfügung (natürlich im EU-Ausland zugelassen) auch zur privaten Nutzung (ist üblich). Das wäre also doch durchaus legal, richtig ?
Kein Gesetz ist wasserdicht, irgendwo pinkelt es immer raus/rein wie bei LR <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Gruß
Jens

Private Nutzung ist tabu, solange das Fzg im Ausland zugelassen ist.
Wir lassen hier solche Fahrzeuge auf den Namen und den Betriebssitz des ausländischen Unternehmens zu mit dem Standort beim inländischen Aussendienstmitarbeiter. Dann gibt's keine Probleme mehr. Das Fzg unterliegt dann voll dem nationalen Recht.

@ Atze:
Selbst Nutzfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind und z.B. von einem inländischen Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum angemietet werden begründen mit der Anmietung einen inländischen Standort und unterliegen sofort der Steuerpflicht.

Dein Spruch in diesem Zusammenhang, dass EU-Recht Bundesrecht bricht, ist auf ein Urteil des EGH zurückzuführen, wonach der BRD nicht die Steuer für ein im Ausland zugelassenes Nutzfahrzeug zusteht; dies bezieht sich aber nur auf Nutzfahrzeuge, die von Unternehmen, die Inhaber einer EU-Lizenz zur Durchführung von Gütertransporten innerhalb der EU sind und sogenannten Kabotageverkehr (Binnenverkehr) im Gebiet der BRD durchführen. Diese Unternehmen verstoßen zwar gegen nationales Steuerrecht, dies darf aber aufgrund des Urteils nicht geahndet werden.



Gruß
Amtsschimmel



Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis