moin moin,

neues vom Wahnsinn - ein Fall von heute:

Jeep Wrangler

Bj. 11/88

5,7L Chevy-Motor

LKW- Zulassung

2- Sitzer

das FA Landshut schreibt:


Einstufung Ihres Fahrzeuges als"PKW" oder"LKW"



Sehr geehrter Herr xxxxx,



Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle hat das Fahrzeug mit dem o.g. Kennzeichen verkehrsrechtlich als "LKW" eingestuft. Die Finanzämter sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung an die verkehrsrechtliche Einstufung durch die Zulassungsbehörden nicht gebunden(vgl. Bundesfinanzhof -BFH- vom 30.09.1981, BFH v.

26.11.1991 u.a.). Für die steuerliche Anerkennung eines Fahrzeuges als LKW ist die objektive Beschaffenheit maßgeblich. Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern verneint werden muss, kann steuerlich nicht als "LKW" eingeordnet werden, sondern ist als "PKW" der Steuer zu unterwerfen. Bei der Beurteilung ist weiters das gesamte Erscheinungsbild (Zuladungsmöglichkeit, Höchstgeschwindigkeit, Ausstattung etc.) zu berücksichtigen. Bei Ihrem Fahrzeug muss unter Beachtung der Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h, einer äußerst geringen Nutzlast von 251 kg und des äußeren Erscheinungsbildes eine Besteuerung als LKW abgelehnt werden.



Ich beabsichtige daher, das Fahrzeug ab dem 13.12.2001 rückwirkend nach den für PKW geltenden Kriterien zu besteuern.



Für eine evtl. Gegenäußerung habe ich mir den 25.08.2005 vorgemerkt.



Mit freundlichen Grüßen



Finanzamt Landshut




Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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