Zitat
Bei sturen Beamten wirds wohl ein üppiges Verfahren geben müssen, aber soo dunkelschwarz ist die Sache bei Firmenfahrzeugen mit ausländischem Halter nicht...

Was willst Du uns damit sagen? Wir reden nicht über Benutzung - das darf er in dem geschilderten Fall; nur wenn er dies privat tut, dann muss er halt die deutschen Steuern zahlen. Soweit waren wir aber schon. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis