@ Holger Schmitz

Ich weiß echt nicht was das Gejammer soll :
*** jede Sache hat bekanntlich stets ihre zwei Seiten

Die GW-Fahrer die bis dato als LKW oder Wohnmobil über 2,8To durch die Gegend gefahren sind konnten bzw. haben Jahrelang ein Steuerschlupfloch genutzt. Dieses Loch wurde im Rahmen der "Geländewagen-Mode-Erscheinung" massiv seitens der Auto-Industrie und deren Käufern gedehnt, sogar aktiv als Verkaufsargument aufgeführt.

*** ... moment mal eben - so läßt sich der nicht pauschalisieren ! Das sog. Steuerschlupfloch beruht auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 1998. - Auch davor war es möglich, für ein solches Kfz. eine LKW-Zulassung zu bekommen, wenn die dazu bestimmten Maßgaben erfüllt wurden. Was hat ein 1.5 Kabinen-Pickup mit einem PKW gemein? - Es geht nicht um Neufahrzeuge, sondern zumeist um den Altbestand von Kfz. welche von € 172,-- auf bis zu € 1250,-- und mehr Jahressteuer aufsteigen. - Ob dies noch angemessen erscheint, mag ich stark bezweifeln. -

Jetzt wird dieses Loch gestopft, m.E. nach auch völlig richtig :
**** falsch - denn Recht ist stets relativ - auch wenn föderalistisch von staatswegen immer noch rigide an der Bemessung der Kfz-Steuer nach Hubraum festgehalten festgehalten wird, so könnt man sich ja auch fragen, wie unsere europäischen Nachbarn damit umgegen.
Österreich besteuert m.E ANGEMESSEN nach KW/PS und nicht nach Hubraum. So kommt man dort bei 90 PS auf mal eben grob € 400,-- +- € 50,-- Damit ließe sich noch leben.


Mit welcher ernsthaften Begründung soll ein (die Marke als Beispiel genannt) ein G Fahrer mit einem 300er Dieselmotor weniger Steuern zahlen als W123/W124 PKW-Fahrer mit gleichem Motor, gleichen Emissionen und ungefähr gleichen Verbräuchen ?
**** Dies ist nach wie vor das altbekannte angeführte Bespiel, wenn es darum geht, zu argumentieren, daß ein 300 G auch demnach besteuert werden sollte. - Leider konnten die W123 und W 124 nicht über 2.8 Tonnen aufgelastet werden. Sodenn dies möglich gewesen wäre, hätte man davon bestimmt regen Gebrauch davon gemacht. -

Warum sollte ein z.B. ein X5 Fahrer weniger Zahlen als ein 5er Fahrer ?
**** Handelt es sich hier denn nicht eher um Neufahrzeuge, die abgastechnisch inzwischen schon Euro 2 oder Euro 3 erreichen?

Nur weil die Karre größer, schwerer, stabiler ist und zudem noch durchs Gelände (wovon es hier ja auch soviel gibt ...) fahren kann ?

****** das ist mal eben reine Geschmacksache - Keiner läßt gerne gängeln, was er fahren möcht. - Jedem das Seine! - Die einen heizen mit 2 Litern Hubraum und 200 PS und mehr über die Autobahn - Andere dagegen vielleicht mit 90 PS und 120 km/h mit 3.3 Liter Dieseln. - Der eine hat ein Auto, mit dem man 220 km/h fahren könnte und das nicht überall darf - ein anderer hat Allradantrieb und könnte mit genügender Bodenfreiheit dann auch ins Gelände, sodenn man dürft und könnte. - Andere haben ein Schiebedach, nur für den Fall, daß mal vielleicht die Sonne scheinen könnte und weil man sich ja kein Cabrio leisten mag und kann.


Sicherlich gibt es Sonderfälle wie z.B. Landwirtschaft, Baugewerbe, ggf Schausteller etc. die dicke Geländewagen/Zugmaschinen für Ihre Arbeit brauchen, bei denen macht es ja Sinn die Dinger wie einen LKW zu besteuern (allerdings dürfte die TCO in Verbindung mit höheren Versicherungsprämien annähernd gleich sein).

**** Sonderfälle Landwirtschaft??? Welcher Bauer fährt mal eben schon mit seinem G auf's Feld? Im Baugewerbe kann ein praktischer Geländewagen nicht schaden - doch ob man dort wirklich und unbedingt auch einen braucht mag ich mal dahingestellt sein lassen. - Es soll ja auch Jäger geben, denen ein Audi 80 quattro mal eben reicht. -
Es gibt Leute, die geben mehr als € 40.000,-- für einen Neuwagen aus - andere hingegen können sich nur einen Gebrauchten für € 5000,-- leisten. - Sodenn ein solches Fahrzeug später mit über € 1000,-- versteuert werden soll, hat man wohl Pech gehabt. Bei 20000 km Laufleistung im Jahr hat man dabei € 0.05 = 5 Cent auf den Kilometer gerechnet.
Und nicht genug damit ... so hat man zwar einen LKW, welcher steuertechnisch als PKW eingestuft werden soll, versicherungstechnisch jedoch LKW bleibt und somit damit auch ein höherer Versicherungsbeitrag zu entrichten ist. - Ist das nicht paradox?

Für alle anderen ist Geländewagenfahren ein Hobby, eine Weltanschauung, ein Vergnügen.

**** NA UND ??? Doch man sollte Alles in Allem noch ein gewisses Maß einhalten und sich mehr Gedanken darum zu machen, was wirklich angemessen wäre.
- Ist es angemessen, daß ein 40-Tonner LKW in der höchsten Schadstoffklasse maximal nur mal eben € 1.680,-- abzudrücken ha? -
Wo bitte ist hier noch Verhältnismäßigkeit gegeben? - Was noch fehlt und vielleicht noch kommt ist eine Wohnraumsteuer für Wohnmobile ...

Und Spaß/Vergnügen kostet halt.

**** Jetzt ist aber echt genug! - Wenn ich Spass und Vergnügen haben will, muß ich mir das schon selber machen - und für's "selber machen" auch noch extra Steuer zahlen ???

Sicherlich ist nicht alles gut und richtig was die Regierung sich überlegt, z.B. die Fahrverbotidee für Diesel bzw. schadstoffhaltige Fahrzeuge wobei ich glaube das sich das nicht durchsetzen lassen wird.

**** ... das ist alles reine Augenwischerei - wo doch eine italienische Studie besagt, daß eine Zigarett mehr Feinstäube freisetzt als wenn ein Dieselmotor eine Stunde läuft.

Gegen eine angemessene Kfz-Steuer ist nichts einzuwenden - so wie zur Zeit jedoch praktiziert gehts jedenfalls nicht!
Bei unseren Nachbarn gehts doch auch - man schaue mal auf Frankreich und Polen - dort liegen die Kraftstoffpreise auf demselben Level wie bei uns - und dies wohlgemerkt auch ohne eine Erhebung von einer EXTRA-Kfz-Steuer.

Gruß von Franky

So, und jetzt auf mich ein, hoffentlich nur virtuell...

****

Gruß


Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"