Hallo,

habe meinen Würfel ab Anfang Mai als Wohnmobil zugelassen.

Der TÜV-Mensch wollte von mir wissen, ob der Wagen Stehhöhe bietet. Meine Antwort war „kommt drauf an wie groß man ist“. Fand er gar nicht lustig aber nach einem Telefonat hat er dann doch die Eintragung vollzogen. Ansonsten war ja eine Reduzierung auf drei Sitzplätze bereits eingetragen und die komplette Womo-Einrichtung samt eingetragenen Dachzelt (ja ich weiß - muß nicht sein, ist bei mir aber incl. Änderung der Fahrzeughöhe in den Papieren) seit Jahren im Auto vorhanden.

Resultat der Änderung: neuer Steuerbescheid und zukünftige Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse.

Meinem sofortigen Einspruch gegen diesen Bescheid wurde mittlerweile stattgegeben, so daß das Auto weiterhin nach Gewicht besteuert wird. Natürlich ist der Bescheid nur vorläufig, so daß weiterhin mit einer Höherbesteuerung (gegebenenfalls rückwirkend zum 1. Mai 2005) gerechnet werden muß.


In diesem Zusammenhang ist mir die irreführende Berichterstattung in der letzten ADAC-Motorwelt übel aufgestoßen, die (zumindest bei oberflächlichem Lesen) bei Millionen Lesern den Eindruck erwecken konnte, daß die drohende Steuererhöhung für Wohnmobile erfolgreich abgebogen werden konnte.

Ich habe mich bei der ADAC-Motorwelt-Redaktion beschwert und heute auch Antwort erhalten. Höchst interessant ist es, daß die Antwort nicht von einem Mitarbeiter der Redaktion kommt, sondern von jemandem aus der ADAC-Rechtsabteilung.

Ich gebe hier mal unkommentiert meine Beschwerde und die ADAC-Antwort wieder, damit Ihr Euch selbst ein Bild machen könnt.


Meine E-Mail an den ADAC:

Artikel in der "motorwelt" (8/2005, S.8) zum Thema Womo-Steuer

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Berichterstattung über die aktuelle Entwicklung der Besteuerung von Wohnmobilen ist irreführend. Es wird beim Leser der Eindruck erweckt, daß die Höher-Besteuerung vom Tisch ist.
Dies ist jedoch nicht der Fall. Steuerrechtlich werden seit dem 1.Mai 2005 nicht nur Womos unter 2800 kg zul. Gesamtgewicht als PKW angesehen, sondern auch die über 2,8 to unterliegen neuerdings der PKW-Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse. Da dies ursprünglich politisch gar nicht beabsichtigt war (es sollten eigentlich nur die großen Geländewagen und SUVs getroffen werden), ist die rechtlich mögliche Höherbesteuerung von Womos zur Zeit nur ausgesetzt. Man kann jedoch vermuten, daß nach der anstehenden Bundestagswahl diese Aussetzung angesichts leerer Kassen revidiert wird.
Dann wird es für viele Wohnmobil-Eigner, die sich u.a. durch die irreführende und unklare ADAC-Meldung in der "motorwelt" in Sicherheit gewiegt sahen, ein böses Erwachen geben. Eine Erhöhung der Kfz-Steuer um mehrere hundert Prozent wird insbesondere die Besitzer von älteren Wohnmobilen mit großvolumingen Dieselmotoren treffen, für die es leider auch keine schadstoffmindernden Umrüstsätze gibt. Auch kinderreiche Familien mit einem älteren Camping-Bus werden wohl häufig unter den Leidtragenden sein.
Ich fordere Sie auf, Ihre Berichterstattung zu korrigieren und den Sachverhalt differenzierter darzustellen. Es gibt noch eine Ausgabe der "motorwelt" vor der Wahl.

Mit unzufriedenen Grüßen
Rainer D...


Die Antwort-Email vom ADAC lautet:

Sehr geehrter Herr D... ,
in dem genannten Artikel haben wir darüber informiert, dass "zunächst" und
"vorerst" keine Änderung der Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t zGG erfolgt.
Diese werden weiterhin nach dem Gesamtgewicht besteuert, was u. a. auch auf den seinerzeitigen Protest des ADAC gegen die geplante Steuererhöhung zurückzuführen ist.
Die (vorerst) weitere Besteuerung nach dem Gesamtgewicht haben die Länderfinanzministerien "beschlossen" und per "Erlass" ihren Finanzbehörden mitgeteilt.
Die Steuerbescheide werden z. Zt. unter dem Vorbehalt einer anderweitigen gesetzlichen Regelung zunächst nach zGG erteilt. Ob und wann mit einer Neuregelung zu rechnen ist, ist allerdings noch völlig offen. Durch die Neuwahlen im September ist frühestens zum Jahresende mit einer Änderung zu rechnen. Nach Informationen des ADAC wird eine Besteuerung nach Hubraum für Wohnmobile über 2,8 t zGG, wie bei PKW und Wohnmobilen bis 2,8 t, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht kommen. Angedacht von einigen Bundesländern ist eine "spezielle Wohnmobilsteuer", deren Höhe zwischen der Hubraum- und der Gewichts- besteuerung liegen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Juristische Zentrale - Interessenvertretung Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München


Sorry, daß dieses Posting so lang geworden ist, aber ich denke, die Infos sind durchaus nicht uninteressant.

mfG

Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)