Zitat
Ich habe im Einspruch auf die entsprechende Richtlinie und dem AF hingewiesen, obwohl ich diesen Eintrag noch nicht habe und auch beim Terracan war kein AF Eintrag vorhanden. Im Steuerbescheid ist jedenfalls die Rede vom Fahrzeug der Klasse M. Und das habe ich ja nicht, wenn man die Gewichtsformel anwendet und dergleichen.
Wenn bei dir im Fzg-Schein Ziffer 1 z.B. "PKW geschlossen" steht, dann hast du ein M1-Fahrzeug. "M1" ist ja nur eine andere Bezeichnung für "PKW". Es herrscht hier offenbar der weit verbreitete Irrtum vor, dass ein Fahrzeug gleichzeitig "AF" aber nicht "M1" sein kann. Das ist Quatsch, die Unterteilungen AA bis AF sind Untergruppen von M1, was nicht M1 ist kann nicht in AA bis AF unterteilt werden.
Wenn du die Gewichtsformel erfolgreich anwenden könntest würde das bedeuten, dass es sich entweder um eine AC Kombilimousine oder um ein N1-Fahrzeug (LKW) handeln würde. Dann müsstest du erst einmal eine Änderung des Briefes beim TÜV auf N1 / LKW erwirken. Dazu die hinteren Seitenscheiben verblechen und die Sitz- und Gurtaufnahmen für die Rücksitzbank verschweißen und eine Trennwand einziehen.

Meiner Meinung nach ist die ganze Geschichte seitens des Gesetzgebers wasserdicht konstruiert, jedenfalls was die Geländewagen angeht.


Gruß Klaus