... sodenn ich recht erinn're, sind in der Eu-Richtline 70/156 die Fahrzeuge klar voneinander getrennt definiert.

Wenn ein Kfz. als M1 AF= Mehrzweckfahrzeug definiert ist und besagte Gewichtsformel erfüllt, und nicht mehr als 7 Sitzplätze aufweist hat man gemäß EU-Richlinie ein Kfz, welches nicht mehr als solches als Fahrzeug der Klasse M1 gilt - folglich auch keinen PKW.

Daraus zu schließen, daß es somit automatisch in der Klasse N1 einzustufen wäre, möchte ich sehr bezweifeln.

Irrwitzig wohl auch die Idee, bei einen 7-Sitzer mit variabler Mischfläche, welcher die Erfordernisse der EU-Richtline erfüllt, zu verlangen, die hinteren Scheiben zu verblechen und in die Klasse der Nutzfahrzeuge abzuschieben. -

Nicht umsonst wurden neue Kfz-Steuergesetz-Entwürfe debattiert,und in den Bundestag eingereicht, welche auch Mehrzweckfahrzeuge der EU Rili 70/156, die nicht zu M1 gehören, steuerrechtlich als PKW zu definieren.

Noch haben wir kein neues Kfz-Steuerrecht und nach der Wahl geht die Chose wieder ganz von vorne los.


Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"