Zitat
Wenn ein Kfz. als M1 AF= Mehrzweckfahrzeug definiert ist und besagte Gewichtsformel erfüllt, und nicht mehr als 7 Sitzplätze aufweist hat man gemäß EU-Richlinie ein Kfz, welches nicht mehr als solches als Fahrzeug der Klasse M1 gilt - folglich auch keinen PKW.

Eben nicht. Zu den AF-Fahrzeugen zählen nur die Fahrzeuge, die die Gewichtsformel NICHT erfüllen.

Wird die Formel erfüllt, ist das Fahrzeug ja kein M1-Fahrzeug, wie aus dem Text hervorgeht. Und was kein M1-Fahrzeug ist, kann schon gar nicht ein AF-Fahrzeug sein, weil die ja eine Untergruppe von M1 sind.

Also hast du von vorne herein kein AF-Fahrzeug sondern z.B. eine AC-Kombilimousine, wie es z.B. im Kfz-Brief vom G Station lang steht, der die Gewichtsformel ja erfüllen würde.

Die M1-Fahrzeuge sind in AA-AE unterteilt, und für die, die man dort nicht unterbringen konnte wurde dann noch AF erfunden. Damit aber nicht alles in AF einsortiert wird, was nicht AA-AE ist, steht dort die Gewichtsformel. Was also nicht in AA-AE passt und für AF zu schwer ist, sei also kein PKW.

Das betrifft aber nur die Hersteller. Unsereiner Fahrzeugbesitzer hat aber zunächst mal einen PKW vor der Tür stehen und den schlüsselt dir kein Hersteller nachträglich in irgendwas anderes um, weil die Hersteller (zu Recht?) davon ausgehen, dass die Fahrzeuge PKWs sind, weil sie sonst als LKW verkauft worden wären. (Ich merke schon, es ist schwer, sich verständlich auszudrücken).

Wenn das trotz allem gelingen würde (z.B. weil der TÜV in der Vergangenheit gepennt hat), interessiert sich das Finanzamt trotzdem nicht dafür, weil die dann vom "Anschein" ausgehen.

Aber das ist natürlich alles nur meine persönliche Sicht der Dinge, ich wäre froh, wenn mich jemand vom Gegenteil überzeugen würd.e


Gruß Klaus