"Pühhhhh !!!"

Jetzt warten wir's mal eben ab, was aus dem Musterprozess wird, bevor wir uns weiter im Kreise dreh'n und uns selbst zerfleischen - OK?!

@ kadege

#### ???
(*zitat)Eben nicht. Zu den AF-Fahrzeugen zählen nur die Fahrzeuge, die die Gewichtsformel NICHT erfüllen. ???

Das läßt sich zwar auch ganz anders interpretieren ...

jedoch ist die Aufbauart AF ist in der Richtline glasklar definiert. -

... sofern ein AF-Fahrzeug nicht mehr als 7 sitze hat und nach der Rechenformel mehr als 136 kg aufweist gilt es gemäß EU-Richtline 70/156 als NICHT- Fahrzeug der Klasse M1 (PKW).

Es steht rein gar nicht darüber, daß solche Fahrzeuge keine AF-Fahrzeuge mehr wären. -
In der Klasse N1 BB wären u.a. LKW Pick-Ups und LKW-Kastenwagen zu finden -

Wohl gibt es auch AF-Mehrzweckfahrzeuge mit 7 Sitzen, welche der Rechenformel nicht entsprechen. Für solche gilt dann uneingeschränkt M1.

... sag's auch gern nocheinmal ...sodenn der Sachverhalt so einfach zu klären wäre, hätten die Herren in den Ausschüssen gewisslich nicht den Aufwand betrieben, neue Entwürfe zum Kfz-Steuerrecht dem Bundesrat einzureichen.

Franky


Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 23/08/2005 10:36.

Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"