Zitat
*** ... daraus folgt: wenn ein solches Fahrzeug aufgrund dessen kein FZ von M1 ist gilt es als NICHT automatisch als ein FZ der Klasse N1 - sondern als ANDERES FAHRZEUG.

Du musst dir schon eine Fahrzeugart aus der Richtlinie raussuchen - neben den in der RiLi genannten Fahrzeugarten gibt es keine anderen!

Im übrigen hatte ich ja geschrieben, dass es ENTWEDER ein N1-Fahrzeug ist ODER eine AC Kombilimousine. Letzteres ist in den Papieren des langen G-Modells ab Werk eingetragen. Wollte man ein N1-Fahrzeug haben, müsste man ja außerdem die beschriebenen Umbauten machen.

"Nicht M1" und "Trotzdem AF" gibt es nicht...


Gruß Klaus