da muss ich grizzlyclimber recht geben.

die interpretation des richtlinientextes lässt es nicht zu,
dass fahrzeuge "nicht M1" automatisch fahrzeuge der klasse
N sind.

das ist das verzwackte an der richtlinie.
der normale menschenverstand (nicht jurist) sagt einem zwar:
"ja, wenns nicht M ist, dann ist´s eben N"

für die juristen ist das aber nicht der fall.
für die heisst das:
"wenn das auto nicht M ist, auch gut.
dann ist´s eben keins von beiden."

und für "keins von beiden" gibt´s keine definition
im steuerrecht. das ist genau der punkt, wo proallrad
diesen ganzen affentanz versucht hochzunehmen.


eigendlich müssten wir mit nem AF garkeine steuern zahlen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
(okay, kleiner scherz am rande)


whipple-scrumtious fudgemallow delight