die Zulassungsstelle hat Ihr Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ... als "sonder Kfz Wohnmobil" eingestuft.
Die Finanzämter sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeuges nicht gebunden.
Zur Überprüfung bitte ich um Vorführung dieses Fahrzeuges an Amtsstelle unter Vorlage des Fahrzeugbriefes.
Folgende Fragen... - welches Spiel wird nun mit uns gespielt??? Legt der zuständige Sachbearbeiter nach der Vorführung die steuerrechtliche Einstufung fest. Das ist doch dann Beamtenwillkür. - Wie kann ich bei der Überprüfung argumentieren????
Das Wochenende wurde mir ordentlich verdorben <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> ...würde am liebsten sofort zum FA hin, aber bestimmt nicht wegen der Vorführung zur Überprüfung. Der deutsche Staat hat mich bald soweit