Zitat
sicherlich darfst du damit rechnen, der staat und die länder brauchen geld.
die haben dazu jedes recht und wenn gerade mal nicht, adnn biegen die sich was zurecht oder machen ein neues gesetz....
ABER du hast ein recht, lasse dir alles von denen haarklein begründen, informiere dich vorher über genaue wortlaute von gesetzen, nutze das net zum suchen...
auf die feststellung"ihr fahrzeug ist für mich kein wohnmobil" die gegenfrage: was ist für sie ein wohnmobil und womit begründen sie ihre meinung anhand von gesetzen und verordnungen?" aber wenn du das fragst solltest du da schon mal alles was es dazu an gesetzen und verordnungen gibt ausgedruckt und zur hand haben.
also heul nich rum sondern fang an deine hausaufgaben zu mac hen...

ingo

Moin zusammen,

Im Grunde richtig was Ingo sagt, nur gehen die FA mit keinem Wort auf den Inhalt der Einspruchsbegründung ein – mag sie auch noch so richtig sein!

Nochmals: ohne RA – keine Chance!

Und wer auf die Nase fällt mit seinem Einspruch und erst dann zu uns kommt, dem zahlen wir natürlich nicht die Gebühren, Klage etc.!


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

www.proallrad.com