Moin moin,

hatte bereits am 11.08 folgendes vermeldet:

Neues zu den Wohnmobilen:
Uns liegt ein internes Schreiben aus NRW zur steuerlichen Anerkennung von Wohnmobilen (Gewichtsbesteuerung) vor. Als Vorgabe sind die verkehrsrechtlichen Anforderungen:
1. Sitzgelegenheit mit Tisch
2. Schlafplätze, die auch umgeklappte Sitzgelegenheiten sein können
3. Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch – und Abwasser) und Kochgelegenheit
4. Schrank bzw. Stauraum
zu erfüllen. Wenn sich Sitze im Wohnabteil befinden, die während der Fahrt benutzt werden sollen, dann gilt:
Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein. (Als Fluchtwege gelten Türen, Fenster und Luken mit einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m² mit einer Mindestbreite von 0,5 m und einer Mindesthöhe von 1m)
Zusätzlich zu diesen verkehrsrechtlichen Punkten müssen zwei weitere Punkte erfüllt werden, um weiterhin vom Finanzamt nach Gewicht besteuert zu werden. Zu nennen wären:
1. Ein „Mindestlebensraum“ von 1m²
2. Eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m
Mit dieser Regelung dürfte klar sein, dass die meisten umgebauten „Wohnmobile“ nach Wunsch des Fiskus als PKW besteuert werden sollen. Denn spätesten an der Stehhöhe werden Defender, Buschtaxi und auch die Busse scheitern, wenn sie nicht über ein Klappdach verfügen!
Wir werden uns in den nächsten Wochen zu diesem Thema „Gedanken“ machen – mehr dazu im September!

Die Womos sind nicht sicher!


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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