Hab ich was verpaßt? Bisher konnten doch die Finanzbeamten "nur" bei LKW´s durch ihren "Ermessenspielraum" subjektiv entscheiden, ob es ein LKW oder ein PKW ist.

Nun auch bei Womo´s? Oder gilt, zumindest momentan noch, daß ein vom Tüv eingetragenes Womo auch als solches nach Gewicht zu besteuern ist?

Und zweitens: Was ist eigentlich mit einer Klage von wegen EU vor Landesrecht = AF = Gewichtsbesteuerung?

Gruß,

Carsten


Sick Of It All