Moin moin,

das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt auf seiner Homepage

Vorzeitiger Bescheidversand

Mit Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 01.05.2005 ist die damit verbundene Gewichtsgrenze von 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht als Kriterium für die Anwendung der Hubraum- oder Gewichtsbesteuerung weggefallen. Damit werden die Personenwagen und andere Fahrzeuge, die hauptsächlich der Personenbeförderung dienen (z. B. Pick-Ups mit Doppelkabine), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t derzeit entsprechend § 18 KraftStG zum ersten Entrichtungszeitraum nach dem 30.04.05 von der bisherigen Gewichtsbesteuerung auf Hubraumbesteuerung umgestellt.
Der ab 1.5.2005 wirksame Erhöhungsbetrag ist jedoch erst zusammen mit der Steuer für den neuen Entrichtungszeitraum fällig. Dies hat zur Folge, dass sich zusammen mit der Steuer für den neuen Entrichtungszeitraum hohe vierstellige Eurobeträge ergeben können.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat daher angeordnet, dass für die Fahrzeughalter, die von der Umstellung zum 01.05.2005 betroffen sind und für die die Umstellung noch nicht durchgeführt ist, vorgezogene Kraftfahrzeugsteuerbescheide – ohne Änderung der Fälligkeit – erteilt werden.
Die Steuerbescheide werden voraussichtlich in der 42. Kalenderwoche versandt.
Das vorzeitige Versenden der Bescheide ist eine Serviceleistung für die betroffenen Fahrzeughalter. Die Halter sollen frühzeitig über die neue Steuerbelastung informiert werden, damit sie
ggf. noch Gegenaßnahmen ergreifen können (z. B. Nachrüstung zum Schadstoffausstoß oder Veräußerung des Fahrzeugs), um eine hohe Nachzahlung für den Zeitraum vom 01.05.2005 bis zum Beginn des neuen Entrichtungszeitraums zu vermeiden.
Text steht unter:

http://www.lfst.bayern.de/default.a...en-ab-2005.htm&l1=3&l2=0


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