Zitat
Moin moin,

anbei die neuen Papiere als Auszug http://www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP|30 incl. dem AF Eintrag
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Hi.

der M1G-Eintrag bringt nix! Mein FA hat mir heute das aktuelle Schlüsselnummerverzeichnis des KBA (Stand September 05 - nachzulesen unter www.kba.de) unter die Nase gehalten (ich hatte es noch nicht). Da ist der M1G-AF definitiv als Fahrzeug zur Personenbeförderung gelistet und das heißt Hubraumsteuer!
Da unsere Fahrzeuge laut RiLi 70/156 nicht als M1-Fahrzeuge anzusehen sind, darf auch "M1" nicht in den Papieren stehen! Sonst hält sich das FA natürlich an die technischen Vorgaben und setzt die Hubraumsteuer fest. Es muss eine andere Bezeichnung her und die kann magels einer Spezifizierung nur "sonstiges Kraftfahrzeug - Mehrzweckfahrzeug" mit der Schlüsselnummer 9000 heißen!
Ich denke, hier muß der Hebel angesetzt werden.

Gruß
Amtsschimmel

Zuletzt bearbeitet von Amtsschimmel; 20/10/2005 18:25.

Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis