Da bin ich für den Moment doch mal etwas irritiert. -
Betrifft das nun eine
"europaweitgleiche zulassungs-software"
oder ist mal dieser besagte Fall :

M1 AF ++ nicht= ein Fahrzeug der Klasse M1

eine Angelegenheit, die mal eben nicht in unsere Kfz-Steuerpolitik passt.

Am liebsten wär' es einigen bestimmt, man würde den Passus
M1 AF ++ nicht= ein FZ der Klasse M1 aus der EU-Richtline streichen. Der stört ja z.Z. ja eh nur BRD-steuerpolitische Belange. - Doch bis dieser Passus gestrichen werden sollte - da könnten noch Jahre vergehen.
Wohlgemerkt, dürfen unsere Gesetze EU-Recht verfeinern - widersprechen dürfen sie ihnen jedoch nicht - sodenn ich das richtig verstanden habe.
Oder???

Zitat
Moin Amtsschimmel,

genau diesen Sachverhalt (Software) habe ich bereits vorletzte Woche mit dem KBA und der Zulassungsstelle diskutiert. Die Software ist definitiv fehlerhaft – so das KBA! Wir gehen jetzt über die Länderarbeitsgruppe sowie das BMV an das Thema heran. Nur kann eine solche Berichtigung oder Ergänzung der Software nur auf EU Basis vorgenommen werden. Übrigens sind diverse Neufahrzeuge als AF klassifiziert und erfüllen die Formel (z.B. Toyota J120, Chevrolet Tahoe und andere).


Soderle – ist doch interessant!
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Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"