Da es die neuen Papiere gibt, muss oben M1G und (zu 4) AF stehen.
Bis dahin ist das juristisch korrekt.

Unter 5. müsste stehen: Mehrzweckfahrzeug zum Gütertransport - Fahrzeug gilt nicht als M1 (so die Aussage des KBA)

Somit wäre die Richtlinie wörtlich umgesetzt.

Nimm Dir die Richtlinie zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung mit: http://www.proallrad.com/tuev.php?modus=SUB|15|0

Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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