Moin Schimmel,

wenn aber jemand sein "M1 AF" im Gutachten, in den Papieren oder in der EEC hat, dem muss es auch in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen werden und zwar in den dafür vorgesehenen Feldern.

Das „SO. KFZ Mehrzweckfahrzeug“ gibt es juristisch nicht obwohl es das wahrscheinlich am besten treffen würde.

Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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