Zitat
Das „SO. KFZ Mehrzweckfahrzeug“ gibt es juristisch nicht obwohl es das wahrscheinlich am besten treffen würde.

Moin Stefan.

Schau Dir mal die Liste der Fahrzeug- und Aufbauarten an.
So.KFZ gilt für alle Fahrzeuge, die nicht in eine andere Rubrik einzuordnen sind. Alte Fahrzeuge mit nationaler BE behalten auch in den neuen Papieren die alten Bezeichnungen.
Der Zusatz "Mehrzweckfahrzeug" ist die zutreffende nähere Beschreibung und kann vom Sachverständigen festgelegt werden.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, die Bezeichnung Personenkraftwagen bzw. M1 -... zu vermeiden und damit das FA in Zugzwang zu bringen.

Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis