Zitat
Fahrzeuge mit nationaler BE werden aber nach wie vor mit den alten Bezeichnungen weitergeführt. Und hier gibt’s die Möglichkeit der Beschreibung mit „So.KFZ-Mehrzweckfahrzeug“. Wenn dies vom Sachverständigen unter Beachtung der RiLi 70/156 ff bescheinigt wird, hat das FA ein Problem. Da nirgends der Begriff „PKW“ erscheint, ist grundsätzlich nach Gewicht zu besteuern. Wird dennoch nach Hubraum besteuert, liegt die Beweislast beim FA, und das dürfte auch aufgrund der höchstrichterlichen Urteile schwierig werden.
Aaaahhh jetzt ja <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gar nicht dumm der Amtsschimmel. Für alle Fahrzeuge aus der Zeit vor den EU-Schlüsseln in den Papieren zumindest schon mal ein Hinweis, wie man bei evtl. Eintragungen vorgehen sollte. Ich denke aber mal, das FA wird auch alle So.-Kfz. (außer Womo zunächst) nach Hubraum besteuern und abwarten, welche Klagewelle da anrollt. Die sind da doch eher ganz entspannt, der FA-Beamte muß ja keine Gerichtskosten tragen.

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)