Zitat
Fahrzeuge mit nationaler BE werden aber nach wie vor mit den alten Bezeichnungen weitergeführt. Und hier gibt’s die Möglichkeit der Beschreibung mit „So.KFZ-Mehrzweckfahrzeug“. Wenn dies vom Sachverständigen unter Beachtung der RiLi 70/156 ff bescheinigt wird, hat das FA ein Problem. Da nirgends der Begriff „PKW“ erscheint, ist grundsätzlich nach Gewicht zu besteuern. Wird dennoch nach Hubraum besteuert, liegt die Beweislast beim FA, und das dürfte auch aufgrund der höchstrichterlichen Urteile schwierig werden.

Bei "So.KFZ.-Womo"steht auch nix von PKW und die sollen trotzdem Hubraumsteuern zahlen.

Wie sollen denn alle anderen Sonder-KFZ in Zukunft besteuert werden?