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Desweiteren stellt sich die Frage, wie einfach so auf Urteile, die ja wohl ohne Bezug zu der geltenden EU-Regelung gefällt wurden Bezug genommen werden kann, als diese gefällt wurden, galt ja der §23 noch...
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Hi Claus,

ich hoffe, wir reden von der gleichen Sache ? Das Zulassungsrecht zum LKW ist ja nachvollziehbar. Ob und wie das FA einen LKW definiert scheint willkürlich zu sein und es wird sogar richterlich gedeckt. Zumindest werden die entsprechendes Urteile immer seitens des FA angeführt. Ich glaube nicht, daß es eine öffentlich zugängliche und verbindliche Meßvorschrift zum "fiskalischen" LKW gibt. Alles ist sehr schwammig und weder beweisbar noch widerlegbar. Im Prinzip ist aktuell jede Einstufung eines FA-Sachbearbeiters eine Einzelfallentscheidung gegen die man getrennt vor Gericht vorgehen müßte.
Zur Zeit sehe ich keinerlei Rechtssicherheit auf keiner Seite, weder auf der Seite des FA noch des KFZ-Halters.

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)