zahlung von steuern ist im vollen umfang nötig, sonst kommt der gerichtsvollzieher.
wenn der einspruch geltend gemacht wurde und unter vorbehalt gezahlt wurde, muss das finanzamt bei stattgebung des einspruches den vollen betrag (mit zinsen, glaube ich) unaufgefordert zurück überweisen.
so zumindest meine bescheidenen kenntnisse. natürlich ohne gewähr.