zahlung von steuern ist im vollen umfang nötig, sonst kommt der
gerichtsvollzieher.

wenn der einspruch geltend gemacht wurde und unter vorbehalt gezahlt
wurde, muss das finanzamt bei stattgebung des einspruches den vollen
betrag (mit zinsen, glaube ich) unaufgefordert zurück überweisen.

so zumindest meine bescheidenen kenntnisse. natürlich ohne gewähr.


whipple-scrumtious fudgemallow delight