Moin moin,

um den Beschluss mal eben zu kommentieren:

Der Antrag auf AdV stammt nicht von uns - hatte uns aber gewaltig „Magenschmerzen“ bereitet – ebenso übrigens dem Senat des Finanzgerichts Köln. Vor gut 3 Wochen gab es einen „Austausch“ zwischen dem vorsitzenden Richter und uns. Der Vorsitzende war über die Begründung des AdV Antrags deshalb nicht besonders glücklich, weil dieser eigentlich unzureichend begründet war.

Da aber der selbe Senat auch mit unserer Klage befasst ist, hat man kurzum die Klage ergänzend herangezogen. Interessant ist, dass der Senat in seiner Beschlussbegründung weitestgehend exakt unsere Argumentation übernimmt und diese sogar überwiegend zitiert!

Fakt ist, dass der Senat bei der Verhandlung unserer Klage nicht mehr von seiner Rechtsauffassung abweichen kann und wird – also auch unsere Klage zu unseren Gunsten ausgehen wird.

Der AdV Antrag hätte aber auch gewaltig „in die Hose“ gehen können – weil eben schlecht begründet!

Noch mal Schwein gehabt!
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Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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