Die Tür für eine Gewichtsbesteuerung ist dann wohl endgültig geschlossen !
Gruß
BJ43 [/quote]

Sorry – BJ43, des stimmt so nicht!

Selbst wenn der Bundesrat das Gesetz verabschiedet, dann muss es noch durch den Bundestag (Gesetze müssen dort 3x gelesen werden). Nun hat sich aber der Finanzausschuss des Bundestages in dieser Woche mit der Bitte bei mir gemeldet, den Sachverhalt unserer Klage darzustellen – geht nächste Woche raus.

Der Bundestag selbst hat nämlich noch keine Informationen zum Thema „Steuergesetz“. Das Problem mit dem Steuergesetz ist, dass es in ein laufendes Gerichtsverfahren eingreift – und zwar zu einer Sachlage in der Klage, die bereits vor dem 01.05.05 eingetreten war. Damit hebelt das Steuergesetz die Klage nicht aus! Somit wird das Steuergesetz ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, welches vom Finanzgericht Köln auf Antrag per Eilverfahren angerufen werden muss! Sobald dieser Antrag beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, müssen alle anderen Verfahren ruhen – bundesweit!

Das Bundesverfassungsgericht wird dann über mehrere Punkte entscheiden müssen, wobei jeder einzelne ausreichen sollte, dass Steuergesetz zu kippen.

Was und wie genau bleibt erstmal mein Geheimnis – sollte wohl nachvollziehbar sein - warum!

Also mal schön die Füße ruhig halten und nicht die Leute verunsichern!

Mit nem freundlichen Gruß

Stefan
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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