N´abend.

Also, um das mit der Entscheidung des FG mal genauer zu
erläutern, auch für nicht Mitglieder jedweder Vereine
<kein Zynismus, Ironie o.ä. find das ja gut wenn wer was macht!>

Die Entscheidung ist erstmal nur die Bestätigung dahingehend,
dass die Vollziehung der Steuerbescheide für Fahrzeuge M1AF
... und nur die...
auszusetzen ist.

Dies bedeutet, dass wenn wer mit einem M1AF einen Einspruch beim FA laufen hat,
der auf Grund der von Stefan angestrebten Rechtsentscheidung im Status "ruhend" dem FA voliegt
folgende Möglichkeit hat:

Positiv:
M1AF´ler können den bestehenden Einspruch dahingehend erweitern,
dass man die Entscheidung des FG Kölns anführt
und die demnach zuviel bezahlte Steuer zurückerhält.

Negativ:
Es handelt sich nicht um Aufhebung, sondern Aussetzung, d.h.
wenn "irgendwann" einmal eine Entscheidung getroffen wird,
dass die Fahrzeuge doch nach Hubraum zu besteuern sind,
dann zahlt man (Aussetzungs?!?)Zinsen (6%)
(Wie die Zinsen genau im Amtsdeutsch benannt sind ist mir entfallen, hatte mir aber der nette & freundliche & gute beratende Finanzbeamte aber gesagt.
<kein Zynismus, Ironie o.ä. war selber erstaunt das es sowas gibt>


alles klar, oder Beispiel gefällig?
Okke, gibt´s gratis:
Disco, Steuer fällig irgendwas im Juli 05
Neue Steuer ab 01.Mai.05: 832,-
+ Nachzahlung von 01.Mai.05 bis irgendwas im Juli.05
Gesamt: knapp 1T Euro

Nun fiktiv weiter:
Ergänzung des Einspruchs im Dezember.05
Rückzahlung(?!?) des zuviel gezahlten Betrags im Januar.06
(Differenz zwischen HubraumSteuer - GewichtSteuer
zzgl.Nachzahlung Juli.05 bis 01.Mai.05)

Entscheidung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz im April.06
Rückwirkend zum 01.Mai.05 (wenn´s denn geht?)

Nachzahlung des zuvor Rückerstattetn Differenzbetrags
(zwischen GewichtSteuer - HubraumSteuer
zzgl.Nachzahlung Juli.05 bis 01.Mai.05)
+ Zinsen(6%) vom Januar.06 bis April.06

Gruß
Christian



the doctor is back from the golf course next patient to the surgery
doctor is [in]