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Die Entscheidung ist erstmal nur die Bestätigung dahingehend, dass die Vollziehung der Steuerbescheide für Fahrzeuge M1AF ... und nur die... auszusetzen ist.
Warum nur die? Das Finanzamt hat oft genug erklärt, dass es an die Eintragung im Brief nicht gebunden ist. Also gilt das auch für diejenigen, die M1AF wären wenn es denn eingetragen würde. Die Briefeintragung ist also gemäß Finanzamt uninteressant.


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Positiv:
M1AF´ler können den bestehenden Einspruch dahingehend erweitern,
dass man die Entscheidung des FG Kölns anführt und die demnach zuviel bezahlte Steuer zurückerhält.

Das geht nicht, weil das Finanzamt gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt hat und der Beschluss somit noch nicht rechtskräftig ist.


Gruß Klaus