Zitat
Seit wann dürfen eigentlich Gesetze rückwirkend geändert werden ???


Die Regierung hat's schon mal probiert und ist damit vorm Verfassungsgericht gescheitert (Spekulationsfrist für Immobilien wurde von 2 auf 10 Jahre verlängert), allerdings wird hier zwischen einer echten und einer unechten Rückwirkung unterschieden. Die unechte Rückwirkung ist zulässig, wenn man auf einen Bestand der Regelung nicht mehr hätte vertrauen dürfen.
Beim hier diskutierten KraftStG geht der Gesetzgeber davon aus, daß seit der Gesetzesänderung (Streichung von § 23 Abs. 6a StVZO) zum 1.5.2005 kein Vertrauensschutz besteht und daher die unechte Rückwirkung bis zum Stichtag zulässig ist.