Also, ich dachte ja (denken ist ja immer Glückssache), in BW würde jetzt evtl. autom. wieder 172,- Euros fällig...

Jetzt ham die wieder die 583 abgebucht, da sie sich an die bisherige Regel halten, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat. <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

Jetzt wollte ich Einspruch erheben, da hat die Dame mir mitgeteilt, bräuchte ich nicht, da sowieso ".. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" drauf stehe. <img src="/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Ich frage mich: Stimmt das? Muss ich nicht widersprechen? Kann ich einfach bis zum endgültigen Urteil abwarten? Gibt es da auch eine zeitliche Begrenzung??? <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />