Zitat
Also, ich dachte ja (denken ist ja immer Glückssache), in BW würde jetzt evtl. autom. wieder 172,- Euros fällig...

Jetzt ham die wieder die 583 abgebucht, da sie sich an die bisherige Regel halten, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat. <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

Jetzt wollte ich Einspruch erheben, da hat die Dame mir mitgeteilt, bräuchte ich nicht, da sowieso ".. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" drauf stehe. <img src="/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Ich frage mich: Stimmt das? Muss ich nicht widersprechen? Kann ich einfach bis zum endgültigen Urteil abwarten? Gibt es da auch eine zeitliche Begrenzung??? <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Ich hatte bereits letztes Jahr Einspruch eingelegt,
(gegen den neuen SteuerBescheid
Zahlung "unter Vorbehalt" geleistet
dann auf Grund der Entscheidungen(nicht Urteil) FG Köln
die Aussetzung gefordert (und auch erreicht)
dieses Jahr wieder SteuerZahlungsaufforderung über Hubraumsteuer
diese werde ich wiederum "unter Vorbehalt" und unter Hinweis auf den bereits bestehenden, derzeit ruhenden Einspruch vornehmen.

Denke Du solltest auf jeden Fall Einspruch einlegen
(macht denen ja auch Arbeit <img src="/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />)
und auf die Zahlung "unter Vorbehalt" hinweisen,
wie das bei Bankeinzug geht: <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
um Deine etwaigen Ansprüche zu sichern...

Gruß
Christian


the doctor is back from the golf course next patient to the surgery
doctor is [in]