Die Finanzämter werden sich bei den WoMos einmal mehr darauf berufen, dass sie nicht an die verkehrsrechtliche Zulassung gebunden sind (siehe LKW-Zulassung usw). Damit kann die Finanzbehörde eigene Regeln aufstellen, wie eben z.B. diese 170 cm. Dieser Wert dürfte wohl auch nicht so ganz zufällig gewählt worden sein, denn diese Höhe ist nicht nur im Geländewagen ein Problem, sondern wird auch in Kleinbussen, also dem Urtyp des WoMos, nicht erreicht, sofern kein Hubdach o.ä. vorhanden ist.
Gruss Christine


TIRAMISU STATT TAMIFLU