Jetzt war aber die Spüle und Kochgelegenheit noch nie verpflichtend im Fahrzeug zu montieren und konnte auch durch einen herauszunehmenden Kocher gestellt werden. Stell ich den Kocher jetzt dahin wo er immer steht (nämlich draussen) dann hab ich die Stehhöhe ja...
Eine Spüle war bis dato noch nicht verpflichtend, bedeutet aber auch ich kann spülen wie immer - in der Faltschüssel - und dann hab ich meine Stehhöhe wieder.. oder ? ? ? ?

Das gibt nur wieder Unmut, weil immer noch nicht definiert ist ob ein Womo eine fest eingebaute Spüle oder einen Kocher haben muß, da müssen dann wieder die Gerichte entscheiden.

Spitze!

Mal schaun was das Finanzamt zum Jahreswechsel so meint...

Zuletzt bearbeitet von Henrik; 10/11/2006 11:57.

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Oh Gott - Sie haben Kenny getötet....