Die Wohnmobilsache ist ätzend genug - wobei die Stehhöhendefinition so schwasinnig ist, dass vielleicht sogar noch Chancen bestehen. Aber was ist hiermit:

Zitat
Zu Artikel 1 (Kraftfahrzeugsteuergesetz)

I. Änderung

Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 1

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

1. In § 2 werden folgende Absätze 2a bis 2c eingefügt:

„(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:

1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;

2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;


Sind damit nicht alle Bemühungen von wegen AF-Fahrzeug etc. obsolet, da nun per Steuergesätz einfach PKW Steuern als geltend gesetzt werden?

Hab dazu komischerweise noch gar nix gefunden, dass betrifft doch viel mehr als die WoMo-Sache <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Rovergrüße

David

PS: Gibts eine Anlaufstelle zwecks Koordinierung des Vorgehens in Sachen WoMo bei Geländewagen (Stehhöhe etc?)

Zuletzt bearbeitet von Tordi; 26/11/2006 15:14.