Das FA macht, was es will. Dieser Tenor wurde mir vom örtlichen Kreisverkehrsamtsleiter(oder wie der auch immer heisst) so am Telefon gesagt. Er kenne aber den zuständigen Menschen beim FA gut und er sagte mir, dass dieser darauf vertraut, was das Verkehrsamt bescheinigt. Aber das letzte Wort hat das FA, so war der Stand bis vor diesem "lustigen" Schreiben was weiter oben vor kurzem auftauchte.

Gibt aber noch etwas, womit man eventuell gute Karten hat, der Bestandsschutz. Solang als das Fahrzeug nicht um oder abgemeldet wird, behält es seinen Status Quo als LKW.


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra