Nun ja, aber im neuen KFZ-Steuergesetz ist der
PKW jetzt mit 3 bis 9 Sitzplätzen definiert !
Es gibt aber ebend den Unterschied zwischen
"virtuellen" und echten Sitzplätzen, mit Eintragung
im Schein.
Für das Gesetz sind aber "virtuelle" Sitzplätze
ausreichend, das ist für die langen HZJ ja schon
durch Proallrad geklärt worden, und ist natürlich
für ähnliche Fahrzeuge übertragbar.
Aus den 80er Jahren habe ich eine eigene Erfahrung:
Wir hatten DB 309 Transporter mit Kofferaufbau im
Einsatz, eigentlich ein typischer LKW, aber wir
hatten Durchgang,Fenster und Sitzbankbefestigung
drin.War also ein eingetragener PKW m.2 Sitzplätzen.
Gruß aus Berlin