Nun ja, aber im neuen KFZ-Steuergesetz ist der PKW jetzt mit 3 bis 9 Sitzplätzen definiert ! Es gibt aber ebend den Unterschied zwischen "virtuellen" und echten Sitzplätzen, mit Eintragung im Schein. Für das Gesetz sind aber "virtuelle" Sitzplätze ausreichend, das ist für die langen HZJ ja schon durch Proallrad geklärt worden, und ist natürlich für ähnliche Fahrzeuge übertragbar. Aus den 80er Jahren habe ich eine eigene Erfahrung: Wir hatten DB 309 Transporter mit Kofferaufbau im Einsatz, eigentlich ein typischer LKW, aber wir hatten Durchgang,Fenster und Sitzbankbefestigung drin.War also ein eingetragener PKW m.2 Sitzplätzen. Gruß aus Berlin