Hallo,
habe gerade bei meinem Finanzamt angerufen um zu klären ob es reicht, wenn ich die Rücksitzbank rausschraube, die Gurte entferne und die Ladefläche gegen den Fußraum abgrenze um meinen G als LKW anerkannt zu bekommen. (Dem TÜV reichts) Die nette kompetente Dame meinte dann, dass ich noch die Scheiben verblechen (einschweißen) und die Gurtverankerungen unbrauchbar machen müsste. Stünde so im Gesetz. Auf Nachfragen in welchem und wo ich es finde erzählte sie mir was von Bundes-Steuerblättern und Richtlinien an die sie sich halten müsste, die sie aber nicht rausgeben würde (Kopie, Auszug, Fax, Mail). Aber wenn das Gesetz und nicht auslegungssache ist, wiso fahren dann manche mit Scheiben und LKW-Status, andere mit abgedunkelten Fenstern und LKW-Status und wieder andere mit Blech und LKW-Status rum? Weiß da jemand von euch was drüber? Ich habe in keinem Gesetzestext der mir zugänglich war was von verblechten Scheiben und unbrauchbaren Gurthaltern gefunden! (Vielleicht will man das Fahrzeug ja auch mal wieder als PKW verkaufen?...)

Christian