Hey Christin,
das ist auch nicht Gesetz, sondern da gab es vor einigen Jahren ein Urteil vom BFH.Und dort wurde das dann so
festgelegt.Aber es gab dann etwas später ein anderes Urteil, wonach bei der Beurteilung und Betrachtung des
Fahrzeuges die Gesamtheit der Erscheinung zu würdigen
ist und nicht allein auf einzelne Aspekte abgestellt
werden darf.
Die Urteile sind hier auch irgendwo im Thread zu finden, glaube ich.
Das neue KFZ-Steuergesetz bietet aber auch einfachere
Möglichkeiten bezüglich der Ladeflächenlänge bei 2 Sitzern.
Gruß aus Berlin

Zuletzt bearbeitet von AndreasHirsch; 04/01/2007 14:34.