Hey Christin, das ist auch nicht Gesetz, sondern da gab es vor einigen Jahren ein Urteil vom BFH.Und dort wurde das dann so festgelegt.Aber es gab dann etwas später ein anderes Urteil, wonach bei der Beurteilung und Betrachtung des Fahrzeuges die Gesamtheit der Erscheinung zu würdigen ist und nicht allein auf einzelne Aspekte abgestellt werden darf. Die Urteile sind hier auch irgendwo im Thread zu finden, glaube ich. Das neue KFZ-Steuergesetz bietet aber auch einfachere Möglichkeiten bezüglich der Ladeflächenlänge bei 2 Sitzern. Gruß aus Berlin
Zuletzt bearbeitet von AndreasHirsch; 04/01/200714:34.