Hier sind die Anforderungen:

Kürzel:
ZGG = Zulässigesgesamtgewicht
LG = Leergewicht
ZLG = Leergewicht + 75kg pro. eingetragenem Sitzplatz

1. Zunächts muss das LG für die Zugmaschine neu berechnet werden, wie ZLG.
2. Die Anhängelast muss > als das 1,5fache des ZGG sein.
3. ZGG muss > ZLG sein.
4. Die Ladefläche darf nicht grösser als der Achsabstand sein.
5. Anhängerkupplung muss vorhanden sein .