Habe leider in den letzten Tagen mehrmals mit dem Finanzamt telefonieren müssen.
Der Beamte meinte, wenn ein Steuerbescheid eines Nissan Patrol o.ä. Fahrzeug vorliegt, kann er das anders Beurteilen.
Dieses Fahrzeug die Eintragung AF hat, dann ist es möglich aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes auch mein Fahrzeug danach zu besteuern.
Meine Frage:
Hat jemand einen Steuerbescheid mit AF eines Nissan Patrol oder ähnlichem Fahrzeug, und kann diesen Mailen?
Optimalerweise aus Bayern besser noch München!
Name kann eingeschwärzt sein, hauptsache aktuell
Vielen Dank
Flo


Wer anderen eine Bratwurst brät - hat meist ein Bratwurstbratgerät.