Die Satzung eines Vereins legt die Zeit der Mitgliedschaft, Kündigungsfristen, Beiträge etc. fest.

Für ProAllrad gilt:
Geschäftsjahr = Kalenderjahr
Kündigung 3 Monate vorher
Der neue Beitrag (25 -> 60 Euro) wurde auf der Jahreshauptversammlung beschlossen.

Leider hat der Verein ca. 25% säumige Zahler, die - aus unterschiedlichen Gründen - nicht mehr Mitglied oder nie gewesen sein wollen.
Die Beiträge sind die einzigen Einnahmen und bilden damit das Rückrat für die Vereinstätigkeiten. Verläßlichkeit der Einnahmen ist dabei Voraussetzung für die Finanzplanung.
Fehlende Beitragszahlung berechtigt den Vorstand vom Ausschluß aus der elektronischen Kommunikation (erst zahlen dann einloggen).

Ob man für die Mahnung evtl. eine andere Tonart wählen soll/muß/kann sei mal dahingestellt. Ich gehe aber davon aus, daß es bereits einen Schriftwechsel wegene Deines Austritts gegeben hat.
Evtl. wäre zu prüfen, ob es wegen des gestiegenen Mitgliedsbeitrags ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt.

Die deutschen Mühlen und Gerichte mahlen langsam, es wird nicht immer sichtbar, wo der Verein in kleinsten Schritten erfolgreich ist und das läßt den ein oder anderen abspringen - Gerichtsverfahren sind keine Blitzkriege.

Fakt bleibt aber, daß dies die einzige Interessanvertretung in diesem Themenbereich ist und wir nur als große Menge etwas erreichen können.

A N D R E A S


Das Rübenschwein