Hallo zusammen,
hatte diesen Verein schon vergessen, weil niemand auf meine Mails antwortet und ich niemals Zugang zum Forum gehabt habe (techn. Probleme bei PA, Krankheit des Bearbeiters, was auch immer). Soll jetzt auch 06 und 07 nachzahlen.
Lt. Satzung wird man aber ausgeschlossen wenn man die Zahlung des Mitgleidsbeitrages 3 Monate überfällig ist.
Also ist die Nachforderung für 2006 und 2007 plus 2008 bis zum Wirksamwerden der Kündigung doch eigentlich unwirksam?
Wie seht ihr das?
Gruß Kofi