Zitat
Hallo zusammen,
hatte diesen Verein schon vergessen, weil niemand auf meine Mails antwortet und ich niemals Zugang zum Forum gehabt habe (techn. Probleme bei PA, Krankheit des Bearbeiters, was auch immer). Soll jetzt auch 06 und 07 nachzahlen.
Lt. Satzung wird man aber ausgeschlossen wenn man die Zahlung des Mitgleidsbeitrages 3 Monate überfällig ist.
Also ist die Nachforderung für 2006 und 2007 plus 2008 bis zum Wirksamwerden der Kündigung doch eigentlich unwirksam?

Das Thema war Gegenstand der JHV - und wurde mit den Mitgliedern diskutiert.

Grundsätzlich entbindet ein Ausschluss nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der Verlust der Mitgliedschaft wird vom Vorstand beschlossen - wann und für wann das ist, wurde mit den Mitgliedern besprochen - für so etwas sind JHV da und der Vorstand richtet sich danach!

Wer nicht zur JHV kommt, der hat einfach Pech gehabt und muss mit den Entscheidungen der Mitgliederversammlung leben - wie heißt es doch dazu in der Rechtsprechung: es ist das Recht und die Verplichtung eines Vereinsmitglieds, anderen Mitgliedern sein Anliegen vorzutragen und diese darüber abstimmen zu lassen. Wer nicht zur JHV kommt, der verzichtet auf sein Recht!

So einfach ist das - und glaubt mir, solche Dinge lasse ich die Mitglieder entscheiden!

Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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