Naja, ich hab mir jetzt mal Eure Satzung durchgelesen und will einfach auch noch meinen Senf dazugeben.

Es steht nirgends, dass man vor einer MV einen Antrag auf "unehrenhafte Entlassung" stellen muss !!
Das hier ist eindeutig:

(3) Der Ausschluss erfolgt:

- wenn ein Mitglied grob fahrlässig gegen die Satzung verstößt oder sich Vereins schädigend verhält,
- bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten,

Das auch:

(2) Der Austritt aus dem Verein muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres. Es gilt das Datum des Poststempels.

ebenso das:

(5) Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.

Eine E-Mail als Dokument zu betrachten, das die Anforderungen an die "Schriftform" erfüllt, halte ich für gewagt. Ihr ja wohl auch, da Ihr bei der Kündigung auf den "Poststempel" verweist. Beim Eintritt ist man ja offensichtlich nicht so kleinlich ??

Das ist auch interessant

§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Alle Mitglieder sind gleichberechtigt.


und dann

§8 Vorstand
(4) Die Wahl der Vorstandsmitglieder per E - Mail ist nicht möglich.

Warum nicht ??? Ist das zu unsicher ???
Dann wundert mich dies jedoch sehr:

(9) Der Vorstandsmitglieder können bei Abwesenheit gegebenenfalls per E - Mail abstimmen. ^

Beisst sich irgendwie mit der Gleichberechtigung ??


Und das hier lässt zumindest Umgangsformen vermissen !

"Dieses Angebot gilt auch für alle „angeblich Gekündigten“ und all die „Egons“, die „natürlich nie einen Antrag gestellt haben“."


Ich hätte einen Vorschlag für Eure Versammlung: Stimmt doch mal ab, ob es den "Zahlenden Mitgliedern recht ist, dass Vorstände, durch derartige Diskussionen den Ruf Eures Vereins schädigen, das Thema verschleissen und sehr viel Aufwand treiben, dabei offensichtlich gegen die eigene Satzung verstossen, oder diese zumindest sehr einseitig auslegen, um nichts den Eindruck zu hinterlassen, dass kündigungswilligen Mitgliedern, die sich offensichtlich selbst nicht sicher sind, jemals Mitglied gewesen zu sein, die Kohle aus der Tasche zu ziehen.
Das ist wirklich armselig und dient Eurem Ziel absolut nicht.
Ich würde sagen, der Laden ist im A.... und das Hauptproblem ist, dass der Vorstand sich wohl, warum auch immer mit einem Teil der Mitglieder überworfen hat und diese nicht ziehen lassen will.

Was wollt Ihr damit erreichen ? Wenn Ihr die Leute weiter triezt, werden sie Euch schaden, Eure Satzung sagt, 3 Monate Verzug -> Rausschmiss !! Also seid Ihr doch mit dem Angebot einen offenen Beitrag nachzuzahlen bestens bedient.
Das "unwillige Mitglied" ist draussen und Ihr bekommt, was Euch laut eigener Satzung zusteht. Die Grundlage für Nachforderungen über mehrere Jahre sehe ich in Eurer Satzung nicht. Auch nicht, dass ein Mitglied irgendwen darüber abstimmen lassen muss.
Diese recht einseitig freie Satzungsauslegung müsst Ihr Euch schon vorwerfen lassen.

Gruss ralf