Für die Sprachkundigen hier der Gesetzestext im Original:

http://www.ambientediritto.it/Legislazione/Boschi/2007/friuli_lr_2007_n.%209.htm

Übrigens sind auch in den Westalpen die Verbote weiter auf dem Vormarsch. Jüngstes Beispiel: Assietta-Kammstraße, die im gesamten August für den motorisierten Verkehr gesperrt ist – zunächst (?) jedoch nur an allen Sonntagen.
Quelle hier: http://westalpen.wordpress.com/2007/07/16/sonntags-stille-auf-der-assietta/

Und noch eins:
Obwohl trotz kleinerer Hangrutschungen und einiger tiefer Schlammstellen bereits befahrbar, war die Kammstecke aber auch die Zufahrts-Piste von Sauze d’Oulx übers Hotel Sportinia im Mai diesen Jahres gesperrt. Die offizielle Sperrfrist war bis zum 1.Juli ausgeschildert. Wie aus Enduroreifenspuren ersichtlich, fand das Fahrverbot aber am Colle Basset (2424 m) offensichtlich wenig Beachtung.

Daß im Bereich Tenda nach dem Fort Central (auf der anderen Seite oberhalb von Monesi natürlich auch) eine vergleichbare Wintersperre besteht („dal 1. Ottobre al 30. Giugno di ogni anno“) – zusätzlich mit einer (jedenfalls im Mai) verschlossenen Schranke abgesichert, dürfte sicherlich bekannt sein.

Die italienischen Verbote sehen übrigens häufig die legale Möglichkeit vor, daß gehandicapte Personen mit Motorfahrzeugen Bergstraßen befahren dürfen, die eigentlich nur den Almbauern, offiziellen Personen und Rettungsdiensten vorbehalten sind. Das muß man aber natürlich gegebenenfalls mit dem entsprechenden Ausweis belegen können.
Und das trifft keinesfalls für Naturparks etc. zu. Hier muß man in jedem Fall mit empfindlichen Reaktionen rechnen. Gerade Forstbeamte, aber auch Hüttenwirte und Almbauern können richtig fies werden.

mfG

Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)