Na, blau ist der originale Text des Urteils des Kölner Finanzgerichts sowie die betrachteten Kriterien. Schwarz und rot sind die Erläuterungen, Anmerkungen und Bewertungen des Klägers. Von diesem stammen auch die Hervorhebungen durch Unterstreichung im blauen Teil, weil die so kenntlich gemachten Formulierungen der Richter als besonders bedeutsam empfunden werden.

mfG

Rainer

P.S. Ich eigentlich ein wenig überrascht, daß hier bisher überhaupt keine Sachdiskussion stattfindet. Ich meine, über viele Monate war hier die Kfz-Steuer eine der Haupt-Thematiken hier im Forum.

Jetzt liegt in der Sache ein erstes Urteil vor, in dem die Richter sehr ausführlich auf die unterschiedlichsten Aspekte eingehen und auch die Zusammenhänge mit dem EU-Recht würdigen, und es geschieht folgendes: viele lesen zwar den Text, aber niemand (na ja, einer) äußert eine Meinung dazu. Wie passt das zusammen?


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)